Wenn du dich am Arbeitsplatz gemobbt fühlst, stehst du nicht allein da. Das deutsche Arbeitsrecht bietet dir klare Handlungsoptionen, um dich gegen systematisches Schikanieren, böswillige Benachteiligung oder Diskriminierung zu wehren und deine Rechte als Arbeitnehmer durchzusetzen.
Was ist Mobbing am Arbeitsplatz laut Arbeitsrecht?
Mobbing am Arbeitsplatz ist im deutschen Arbeitsrecht nicht explizit als eigener Straftatbestand oder Vergehen definiert. Stattdessen wird Mobbing als eine Form der rechtswidrigen Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Fürsorgepflichten des Arbeitgebers verstanden. Gemäß der Rechtsprechung handelt es sich um ein systematisches, wiederholtes und über einen längeren Zeitraum andauerndes feindseliges Verhalten eines oder mehrerer Kollegen oder Vorgesetzter gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer. Dieses Verhalten zielt darauf ab, die betroffene Person zu isolieren, zu demütigen, psychisch zu belasten oder sogar aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Typische Merkmale von Mobbing umfassen:
- Systematik: Die Handlungen sind nicht zufällig, sondern erfolgen gezielt und wiederholt.
- Wiederholung: Einzelne Vorfälle mögen noch kein Mobbing darstellen, aber die Häufung macht es dazu.
- Feindseligkeit: Die Handlungen sind abwertend, beleidigend oder herabwürdigend.
- Zielrichtung: Es gibt eine klare Absicht, der betroffenen Person zu schaden oder sie auszugrenzen.
- Dauer: Mobbing ist kein kurzfristiges Problem, sondern zieht sich über einen längeren Zeitraum hin.
Die rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber ergeben sich aus seiner allgemeinen Verkehrspflicht und seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten. Er muss dafür sorgen, dass kein Arbeitnehmer durch das Verhalten anderer oder durch eigene Maßnahmen des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten in seiner Würde oder Gesundheit verletzt wird.
Deine Rechte als Gemobbter: Was das Arbeitsrecht vorsieht
Das deutsche Arbeitsrecht bietet dir verschiedene Ansatzpunkte, um dich gegen Mobbing zu wehren und deine Rechte durchzusetzen. Deine Rechte leiten sich aus verschiedenen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab, insbesondere aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
1. Unterlassungsanspruch
Du hast einen Anspruch darauf, dass das Mobbing beendet wird. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber aktiv werden muss, um die schikanierenden Handlungen zu unterbinden. Dies kann durch Gespräche, Abmahnungen der Täter, Versetzungen oder im Extremfall auch durch Kündigungen geschehen.
2. Beseitigungsanspruch
Ähnlich wie beim Unterlassungsanspruch, fordert dieser die Beseitigung des Zustands, der durch das Mobbing entstanden ist. Das kann beispielsweise die Wiederherstellung eines positiven Arbeitsklimas oder die Bereinigung von Diffamierungen umfassen.
3. Schadensersatzanspruch
Wenn dir durch das Mobbing ein Schaden entstanden ist, hast du unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Dies kann materielle Schäden (z.B. Arztkosten, Verdienstausfall) und immaterielle Schäden (Schmerzensgeld für erlittene psychische Belastungen) umfassen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber schuldhaft gehandelt hat, indem er seine Fürsorgepflicht verletzt hat.
4. Recht auf arbeitsrechtliche Abmahnung der Täter
Du kannst vom Arbeitgeber verlangen, dass er die mobbenden Personen abmahnt oder gegen sie andere disziplinarische Maßnahmen ergreift.
5. Kündigungsrecht
Bei schwerwiegendem und anhaltendem Mobbing, das vom Arbeitgeber nicht effektiv unterbunden wird, kann dir unter Umständen ein Recht zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung zustehen. Bei einer Kündigung wegen Mobbing kann dir ein Anspruch auf Arbeitslosengeld zustehen, da die Kündigung nicht selbstverschuldet ist.
6. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Wenn du gemobbt wurdest und dies nachweisbar ist, kann dies auch im Zeugnis Berücksichtigung finden, was aber selten geschieht und im Einzelfall juristisch geprüft werden muss.
Deine Pflichten und Handlungsoptionen als Arbeitnehmer
Auch wenn du Opfer von Mobbing wirst, hast du bestimmte Pflichten und kannst proaktiv handeln, um deine Situation zu verbessern. Es ist wichtig, dass du Beweise sammelst und strukturiert vorgehst.
1. Dokumentation: Das A und O gegen Mobbing
Die lückenlose Dokumentation ist dein wichtigstes Werkzeug. Führe ein Mobbing-Tagebuch, in dem du folgende Punkte festhältst:
- Datum und Uhrzeit des Vorfalls
- Genauer Hergang des Vorfalls (was wurde gesagt, getan?)
- Wer war beteiligt (Täter, Zeugen)?
- Welche Folgen hatte der Vorfall für dich (physisch, psychisch)?
- Unterschreibe jeden Eintrag und verwahre das Tagebuch sicher.
Sammle auch alle relevanten E-Mails, Briefe, Notizen oder andere schriftliche Beweise. Bitte Zeugen, ihre Beobachtungen schriftlich festzuhalten.
2. Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen
Suche zunächst das Gespräch mit deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Schildere deine Situation sachlich und lege gegebenenfalls deine gesammelten Beweise vor. Fordere den Arbeitgeber auf, seine Fürsorgepflicht wahrzunehmen und die Mobbinghandlungen zu beenden.
3. Betriebsratsarbeit nutzen
Wenn in deinem Unternehmen ein Betriebsrat existiert, wende dich an diesen. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren und kann vermittelnd tätig werden oder dich unterstützen.
4. Rechtliche Beratung einholen
Ziehe unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate. Dieser kann deine Situation professionell einschätzen, dich über deine Rechte aufklären und dich bei der Durchsetzung deiner Ansprüche unterstützen. Ein Anwalt kann dir auch helfen, die richtigen Schritte einzuleiten, sei es eine Abmahnung, eine Klage oder eine Kündigung.
5. Krankschreibung bei psychischer Belastung
Wenn du durch das Mobbing psychisch oder physisch stark belastet bist, lass dich von einem Arzt krankschreiben. Dies ist wichtig, um deine Gesundheit zu schützen und dient auch als weiterer Beweis für die Belastung.
6. Stufenweise Vorgehensweise im Arbeitsrecht
Das Vorgehen gegen Mobbing ist oft stufenweise aufgebaut:
- Erste Stufe: Informelle Klärung, Gespräch mit dem Verursacher.
- Zweite Stufe: Einschaltung des Vorgesetzten, der Personalabteilung oder des Betriebsrats.
- Dritte Stufe: Schriftliche Abmahnung durch den Arbeitgeber, ggf. an den Täter.
- Vierte Stufe: Außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen (Unterlassung, Schadensersatz).
- Fünfte Stufe: Bei anhaltendem Mobbing und Nichtreagieren des Arbeitgebers: Kündigung und Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.
Die Rolle des Arbeitgebers: Fürsorgepflicht und Prävention
Der Arbeitgeber hat eine gesetzliche Verpflichtung, das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass die Gesundheit und die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter geschützt werden. Dies beinhaltet auch, aktiv gegen Mobbing vorzugehen und präventive Maßnahmen zu ergreifen.
1. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Die Fürsorgepflicht ist ein Kernbestandteil des Arbeitsverhältnisses. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, auf das Wohl seiner Arbeitnehmer Bedacht zu nehmen. Dies umfasst die Verhinderung von Gefahren für Körper und Gesundheit, aber auch den Schutz vor psychischen Belastungen, wie sie durch Mobbing entstehen.
2. Präventive Maßnahmen
Ein Arbeitgeber kann und sollte präventive Maßnahmen ergreifen, um Mobbing gar nicht erst entstehen zu lassen. Dazu gehören:
- Klare Verhaltensregeln und ein Ethikkodex im Unternehmen.
- Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter zum Thema respektvoller Umgang und Konfliktmanagement.
- Einführung einer Anlaufstelle für Beschwerden über Belästigung am Arbeitsplatz.
- Eine offene Kommunikationskultur, in der Probleme frühzeitig angesprochen werden können.
3. Reaktion auf Mobbingvorwürfe
Wenn ein Mobbingvorwurf im Raum steht, muss der Arbeitgeber unverzüglich und objektiv handeln. Ignorieren oder Verharmlosen ist keine Option und kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.
- Ermittlung: Der Arbeitgeber muss die Vorwürfe sorgfältig prüfen, gegebenenfalls Zeugen befragen und alle relevanten Umstände ermitteln.
- Abhilfemaßnahmen: Stellt sich der Vorwurf als begründet heraus, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Mobbing zu beenden. Dies kann von Gesprächen über Abmahnungen bis hin zu personellen Veränderungen reichen.
- Schutz vor Repressalien: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass sich derjenige, der den Mobbingvorwurf geäußert hat, nicht durch Repressalien zu befürchten hat.
Abgrenzung zu anderen arbeitsrechtlichen Konflikten
Es ist wichtig, Mobbing von anderen arbeitsrechtlichen Konflikten zu unterscheiden, auch wenn die Übergänge fließend sein können. Nicht jede Meinungsverschiedenheit oder jeder Konflikt ist bereits Mobbing. Entscheidend ist die Systematik, die Wiederholung und die Herabwürdigung.
- Konflikt: Eine einmalige Auseinandersetzung oder Meinungsverschiedenheit, die nicht systematisch wiederholt wird.
- Diskriminierung: Benachteiligung aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung. Dies kann zwar Teil von Mobbing sein, ist aber ein eigenständiger Tatbestand.
- Schikane: Einzelne feindselige Handlungen, die nicht notwendigerweise systematisch sind, aber dennoch rechtswidrig sein können.
Informationsübersicht zu Arbeitsrecht bei Mobbing
| Kategorie | Rechtliche Grundlagen und Ansprüche | Handlungsoptionen für Betroffene | Pflichten des Arbeitgebers | Wichtige Aspekte |
|---|---|---|---|---|
| Definition Mobbing | Keine explizite gesetzliche Definition, juristische Auslegung als systematisches, wiederholtes feindseliges Verhalten zur Persönlichkeitsrechtsverletzung. Basiert auf allgemeinen Grundsätzen des BGB (z.B. § 241 Abs. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB). | Dokumentation des Verhaltens, Sammeln von Beweisen. | Schutzpflicht für Mitarbeiter, Gewährleistung eines positiven Arbeitsumfelds. | Systematik, Wiederholung, Dauer, feindselige Absicht sind entscheidend. |
| Ansprüche des Betroffenen | Unterlassungsanspruch, Beseitigungsanspruch, Schadensersatzanspruch (materiell und immateriell/Schmerzensgeld), Anspruch auf arbeitsrechtliche Abmahnung der Täter. | Schriftliche Aufforderung zur Unterlassung, Geltendmachung von Schadensersatz, Einschaltung eines Anwalts. | Durchführung von Abhilfemaßnahmen, Verpflichtung zur Beendigung des Mobbings. | Nachweisbarkeit des Mobbings und der Schuldhaftigkeit des Arbeitgebers sind oft erforderlich. |
| Handlungsstrategien | Beratung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht, Einschaltung des Betriebsrats, Beweissicherung (Tagebuch, Zeugen), formelle Beschwerde beim Arbeitgeber. | Sachliche Schilderung der Situation, Aufforderung zur Abhilfe, ggf. Stufenklage oder Kündigung. | Pflicht zur Untersuchung von Mobbingvorwürfen, Ergreifung von Schutzmaßnahmen, präventive Maßnahmen. | Frühzeitiges und entschlossenes Handeln erhöht die Erfolgschancen. |
| Arbeitgeberpflichten | Allgemeine Verkehrspflicht (§ 241 Abs. 2 BGB), Fürsorgepflicht, Schutzpflicht für Leben und Gesundheit (§ 618 BGB analog), Verhinderung von Störungen des Betriebsfriedens. | Einstellung von diskriminierendem/schikanierendem Verhalten, Beseitigung von Belästigungen, Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. | Implementierung von Präventionsprogrammen, Schulungen, Schaffung von Beschwerdestellen, konsequente Reaktion auf Vorfälle. | Vermeidung von Fahrlässigkeit bei der Unterbindung von Mobbing. |
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Arbeitsrecht bei Mobbing am Arbeitsplatz
Was genau gilt als Mobbing im juristischen Sinne?
Im juristischen Sinne gilt als Mobbing ein systematisches, wiederholtes und über einen längeren Zeitraum andauerndes feindseliges Verhalten eines oder mehrerer Personen gegenüber einem Arbeitnehmer. Dieses Verhalten muss darauf abzielen, den Betroffenen zu schikanieren, zu demütigen, zu isolieren oder psychisch oder physisch zu schädigen. Einzelne Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten, auch wenn sie unangenehm sind, erfüllen nicht per se die Kriterien für Mobbing, es sei denn, sie zeigen eine klare systematische Ausrichtung und Wiederholung.
Welche konkreten Schritte sollte ich unternehmen, wenn ich mich gemobbt fühle?
Der wichtigste erste Schritt ist die lückenlose Dokumentation jedes einzelnen Vorfalls in einem Mobbing-Tagebuch, inklusive Datum, Uhrzeit, Beteiligten und genauer Beschreibung. Sammle alle relevanten Beweise wie E-Mails oder Nachrichten. Suche dann das Gespräch mit deinem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung und lege deine Dokumentation vor. Falls vorhanden, ist die Einschaltung des Betriebsrats ratsam. Langfristig ist die Konsultation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht dringend zu empfehlen, um deine rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und durchzusetzen.
Kann ich von meinem Arbeitgeber Schadensersatz verlangen, wenn ich gemobbt wurde?
Ja, unter bestimmten Umständen hast du Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch entsteht, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hat, indem er Mobbing zugelassen, nicht wirksam unterbunden oder sogar selbst Mobbinghandlungen veranlasst hat. Der Schadensersatz kann sowohl materielle Schäden (z.B. Kosten für ärztliche Behandlung, Verdienstausfall) als auch immaterielle Schäden (Schmerzensgeld für psychische Belastungen) umfassen. Der Nachweis der Schuldhaftigkeit des Arbeitgebers und des entstandenen Schadens ist dabei entscheidend.
Was passiert mit dem Täter, wenn Mobbing nachgewiesen wird?
Wenn Mobbing nachgewiesen wird und der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt, kann dies für den Täter arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Dazu gehören in der Regel zunächst eine Abmahnung, die den Täter über sein Fehlverhalten aufklärt und ihm zukünftiges Fehlverhalten untersagt. Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Mobbing können auch weitergehende Maßnahmen wie eine Versetzung, eine ordentliche oder sogar eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Täters die Folge sein.
Kann ich kündigen, wenn ich lange genug gemobbt wurde?
Wenn das Mobbing anhält, der Arbeitgeber trotz Aufforderung keine wirksamen Maßnahmen zur Beendigung ergreift und deine Gesundheit stark beeinträchtigt ist, kann dir unter Umständen ein Recht zur Kündigung zustehen. Dies kann eine fristlose (außerordentliche) Kündigung sein, wenn die Belastung so groß ist, dass dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist, oder eine ordentliche Kündigung. Wichtig ist hierbei, dass du die Kündigung rechtlich prüfen lässt, da sonst die Gefahr besteht, dass du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlierst, wenn die Kündigung als selbstverschuldet eingestuft wird.
Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei Mobbingfällen?
Der Betriebsrat hat eine wichtige Rolle als Interessenvertreter der Arbeitnehmer. Er kann dich unterstützen, indem er vermittelnd tätig wird, ein Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Mobbingtäter sucht oder dich bei der Geltendmachung deiner Rechte berät. Der Betriebsrat kann auch auf den Arbeitgeber einwirken, damit dieser seinen Fürsorgepflichten nachkommt und präventive Maßnahmen gegen Mobbing ergreift. Du solltest dich frühzeitig an deinen Betriebsrat wenden, um dessen Unterstützung zu erhalten.
Was sind die wichtigsten Beweismittel gegen Mobbing?
Die wichtigsten Beweismittel sind deine lückenlose schriftliche Dokumentation jedes einzelnen Vorfalls. Dazu gehört ein detailliertes Mobbing-Tagebuch mit Datum, Uhrzeit, genauer Beschreibung der Handlungen und der beteiligten Personen. Des Weiteren sind gesammelte E-Mails, Briefe, SMS, Notizen oder andere schriftliche Beweise von großer Bedeutung. Auch Zeugenaussagen von Kollegen, die das Mobbing miterlebt haben, sind wichtige Beweismittel. Ärztliche Atteste, die psychische oder physische Beeinträchtigungen aufgrund des Mobbings belegen, sind ebenfalls relevant.