Krankheit in der Probezeit: Was droht?

Krankheit in der Probezeit: Was droht?

Du bist neu im Job und fragst dich, was passiert, wenn du während der Probezeit krank wirst? Es ist wichtig zu wissen, welche Rechte und Pflichten du hast und welche Konsequenzen eine Krankheit für dein Anstellungsverhältnis haben kann.

Krankheit in der Probezeit: Deine Rechte und Pflichten

Die Probezeit dient beiden Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und zu prüfen, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Gerade in dieser sensiblen Phase kann eine Krankheit Unsicherheit auslösen. Doch keine Sorge, auch während der Probezeit genießt du Arbeitnehmerschutz.

Gesetzliche Regelungen und Krankmeldung

Das deutsche Arbeitsrecht schützt dich auch während der Probezeit. Die wichtigsten Paragraphen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere im § 622 zur Kündigungsfrist und im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Grundsätzlich gilt:

  • Anzeigepflicht: Bist du arbeitsunfähig, musst du deinem Arbeitgeber dies unverzüglich mitteilen. Das bedeutet in der Regel noch am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, idealerweise vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn.
  • Ärztliche Bescheinigung: Dauert deine Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, bist du verpflichtet, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen. Dein Arbeitgeber hat jedoch das Recht, die Vorlage der AU auch schon ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen.
  • Recht auf Entgeltfortzahlung: Wenn du länger als vier Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis stehst, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch deinen Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Da die Probezeit maximal sechs Monate (26 Wochen) dauert, kann dieser Anspruch also bereits während der Probezeit entstehen.

Dauer der Probezeit und Entgeltfortzahlung

Die Probezeit ist gesetzlich auf maximal sechs Monate (26 Wochen) begrenzt. Wenn du also nach weniger als vier Wochen krank wirst, besteht noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. In diesem Fall erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse, sofern du versichert bist. Nach Ablauf der vierten Woche greift die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.

Kündigung während der Probezeit bei Krankheit

Eine häufige Sorge ist, ob der Arbeitgeber dich wegen Krankheit während der Probezeit kündigen kann. Hier muss klar unterschieden werden zwischen einer Kündigung während der Probezeit und einer Kündigung wegen Krankheit.

Besonderheiten der Kündigung in der Probezeit

Während der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen. Laut § 622 Abs. 3 BGB beträgt die Kündigungsfrist für beide Parteien zwei Wochen zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Das bedeutet, dein Arbeitgeber kann dich theoretisch auch während der Probezeit kündigen, ohne dass es einer Begründung bedarf. Allerdings ist eine Kündigung nicht grundlos möglich, wenn sie diskriminierend ist oder gegen geltendes Recht verstößt.

Kündigung wegen Krankheit: Wann ist sie wirksam?

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist grundsätzlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Der Arbeitgeber muss darlegen, dass die Krankheit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Abläufe führt und eine Besserung der Situation nicht zu erwarten ist. Bei kurzfristigen Erkrankungen während der Probezeit ist eine Kündigung unwahrscheinlicher, da die kurzen Kündigungsfristen hier weniger Raum für eine Abwägung lassen.

Wichtige Aspekte bei einer krankheitsbedingten Kündigung sind:

  • Negative Zukunftsprognose: Es muss absehbar sein, dass du aufgrund deiner Krankheit auch zukünftig arbeitsunfähig sein wirst.
  • Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung: Deine Fehlzeiten müssen den Betriebsablauf nachhaltig stören.
  • Interessenabwägung: Die Interessen des Arbeitgebers an einer Kündigung müssen die Interessen des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überwiegen.

Ein einmaliger oder kurzer Ausfall wegen Krankheit während der Probezeit ist in der Regel kein Grund für eine Kündigung. Häufigere und länger andauernde Erkrankungen können jedoch dazu führen, dass der Arbeitgeber die Zusammenarbeit infrage stellt.

Was droht konkret? Mögliche Konsequenzen

Wenn du während der Probezeit krank wirst, können sich daraus verschiedene Konsequenzen ergeben. Diese hängen stark von der Dauer und Häufigkeit deiner Erkrankung sowie von der Art des Arbeitsverhältnisses und den vertraglichen Regelungen ab.

Auswirkungen auf das Anstellungsverhältnis

Grundsätzlich sollte eine Krankheit kein automatitischer Kündigungsgrund sein. Es gibt jedoch Situationen, in denen sie das Anstellungsverhältnis negativ beeinflussen kann:

  • Verlängerung der Probezeit: In seltenen Fällen, wenn du sehr lange krank warst, kann der Arbeitgeber argumentieren, dass die Probezeit zur Überprüfung deiner Arbeitsleistung nicht ausreichend genutzt werden konnte. Eine Verlängerung der Probezeit ist aber nur unter bestimmten Umständen und im Arbeitsvertrag vereinbart möglich.
  • Unsicherheit beim Arbeitgeber: Häufige oder langwierige Krankheitsausfälle können beim Arbeitgeber zu Unsicherheit bezüglich deiner Zuverlässigkeit und Einsatzfähigkeit führen. Dies kann die Beziehung belasten, auch wenn es formal kein direkter Kündigungsgrund ist.
  • Kündigung aus anderen Gründen: Auch wenn die Kündigung nicht explizit wegen Krankheit erfolgt, kann eine Krankheit als Auslöser dienen, wenn der Arbeitgeber ohnehin mit deiner Leistung oder deinem Engagement unzufrieden ist. Die verkürzten Kündigungsfristen in der Probezeit machen eine solche Kündigung leichter umsetzbar.

Finanzielle Aspekte

Während deiner Krankheit bist du abgesichert:

  • Entgeltfortzahlung: Bis zu sechs Wochen erhältst du dein volles Gehalt vom Arbeitgeber, sobald du die Vier-Wochen-Grenze überschritten hast.
  • Krankengeld: Wenn du noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast oder die sechs Wochen überschritten sind und du weiterhin krank bist, zahlt deine gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Dies beträgt in der Regel etwa 70% deines Bruttoverdienstes, maximal 90% deines Nettogehalts.

Schutz und Beratung für Arbeitnehmer

Du bist nicht schutzlos, wenn du während der Probezeit krank wirst. Es gibt verschiedene Anlaufstellen und Möglichkeiten, dich zu informieren und beraten zu lassen.

Deine Rechte kennen und durchsetzen

Informiere dich über deine Rechte und Pflichten. Halte dich strikt an die Anzeigepflicht und die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung. Bei Unklarheiten oder Problemen solltest du nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ansprechpartner bei Fragen und Problemen

  • Betriebsrat: Falls es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser eine wichtige Anlaufstelle für Arbeitnehmerfragen. Er kann dich beraten und unterstützen.
  • Gewerkschaften: Wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, bieten diese ebenfalls umfassende Rechtsberatung und Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen.
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht: Im Falle einer drohenden Kündigung oder rechtlicher Auseinandersetzungen ist die Konsultation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ratsam. Er kann deine Situation analysieren und dir die besten Schritte aufzeigen.
  • Arbeitsagentur: Bei Fragen rund um Arbeitsverhältnisse und mögliche Arbeitslosigkeit kann dir auch die Arbeitsagentur weiterhelfen.

Tipps für den Umgang mit Krankheit in der Probezeit

Um mögliche negative Auswirkungen einer Krankheit in der Probezeit zu minimieren, beachte folgende Tipps:

  • Kommunikation ist der Schlüssel: Halte deinen Arbeitgeber stets auf dem Laufenden. Eine offene und ehrliche Kommunikation kann Vertrauen schaffen und Missverständnisse vermeiden.
  • Gesundheit priorisieren: Nimm deine Gesundheit ernst. Wenn du krank bist, ruhe dich aus und kuriere dich aus, anstatt dich zur Arbeit zu zwingen.
  • Kenne deinen Arbeitsvertrag: Lies deinen Arbeitsvertrag genau durch. Gibt es spezielle Regelungen zur Probezeit, zur Krankmeldung oder zur Kündigung?
  • Dokumentation: Bewahre alle relevanten Dokumente auf, wie ärztliche Bescheinigungen, Lohnabrechnungen und die Korrespondenz mit deinem Arbeitgeber.

Häufige Irrtümer und Missverständnisse

Es kursieren viele Mythen rund um das Thema Krankheit in der Probezeit. Hier sind einige häufige Irrtümer:

  • Irrtum: Nach dem ersten Krankheitstag kann der Arbeitgeber dir kündigen. Wahrheit: Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich und ein einmaliger Ausfall reicht dafür in der Regel nicht aus.
  • Irrtum: Wenn du krank bist, verlierst du deinen Job. Wahrheit: Dein Recht auf Entgeltfortzahlung und deine soziale Absicherung bleiben bestehen. Eine Kündigung ist nicht automatisch und muss rechtlich begründet sein.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Auch während der Probezeit bist du als Arbeitnehmer geschützt. Deine wichtigsten Pflichten sind die unverzügliche Krankmeldung und ggf. die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Dein Recht auf Lohnfortzahlung greift nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit. Eine Kündigung während der Probezeit ist möglich, aber eine reine krankheitsbedingte Kündigung ist an hohe Hürden geknüpft, insbesondere bei kurzzeitigen Erkrankungen. Bei Unsicherheiten oder Problemen solltest du dich stets professionell beraten lassen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Krankheit in der Probezeit: Was droht?

Kann mir wegen einer kurzen Krankheit in der Probezeit gekündigt werden?

Eine Kündigung wegen einer einmaligen oder kurzen Krankheit während der Probezeit ist in der Regel nicht zulässig. Die gesetzlichen Regelungen zur krankheitsbedingten Kündigung sind streng und erfordern in der Regel eine negative Zukunftsprognose und erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen, die durch einen kurzen Ausfall nicht gegeben sind. Die kurzen Kündigungsfristen während der Probezeit erlauben aber grundsätzlich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit zwei Wochen Frist, jedoch nicht grundlos oder diskriminierend.

Wie schnell muss ich meinem Arbeitgeber die Krankheit melden?

Du bist verpflichtet, deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Das bedeutet in der Regel noch am ersten Tag deiner Erkrankung, idealerweise vor Beginn deiner regulären Arbeitszeit. Eine verspätete Meldung kann Abmahnungen oder im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung nach sich ziehen.

Ab wann habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beginnt, sobald du ununterbrochen vier Wochen in einem Arbeitsverhältnis stehst. Wenn deine Krankheit also länger als vier Wochen dauert, hast du Anspruch auf dein volles Gehalt. Bei kürzeren Erkrankungen greift die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nicht, aber du hast Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse.

Was ist, wenn ich länger als sechs Wochen krank bin?

Wenn deine Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert, endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt erhältst du Krankengeld von deiner gesetzlichen Krankenkasse. Dieses Krankengeld wird so lange gezahlt, wie du medizinisch bedingt arbeitsunfähig bist, längstens jedoch für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Krankheit.

Kann der Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung schon am ersten Tag verlangen?

Ja, dein Arbeitgeber hat das Recht, von dir die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Tag deiner Krankheit zu verlangen. Diese Regelung muss nicht erst im Arbeitsvertrag festgehalten sein, sondern ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Sollte dein Arbeitgeber dies verlangen, bist du verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen.

Was passiert, wenn meine Probezeit wegen Krankheit verlängert wird?

Eine Verlängerung der Probezeit wegen Krankheit ist nur unter bestimmten Umständen und meist nur dann möglich, wenn dies explizit im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Die reine Tatsache einer Krankheit führt nicht automatisch zur Verlängerung. Die Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen, und sehr lange krankheitsbedingte Fehlzeiten können dazu führen, dass dieser Zweck nicht erfüllt werden kann. Eine Verlängerung muss jedoch nachvollziehbar und verhältnismäßig sein.

Welchen Einfluss hat eine Krankheit auf die Übernahme nach der Probezeit?

Eine Krankheit an sich sollte die Entscheidung über eine Übernahme nach der Probezeit nicht negativ beeinflussen, solange du deine Pflichten als Arbeitnehmer erfüllt hast (z.B. rechtzeitige Krankmeldung, ärztliche Bescheinigung). Häufige oder langwierige Abwesenheiten können jedoch beim Arbeitgeber Zweifel an deiner Zuverlässigkeit und Einsatzfähigkeit aufkommen lassen, was die Entscheidung beeinflussen könnte. Wichtig ist die Kommunikation und die positive Darstellung deiner Leistungsbereitschaft.

Aspekt Was du wissen musst Deine Rechte Deine Pflichten
Krankmeldung Unverzügliche Benachrichtigung des Arbeitgebers am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Informationsrecht über den Grund deiner Abwesenheit. Pflicht zur unverzüglichen Meldung der Arbeitsunfähigkeit.
Ärztliche Bescheinigung (AU) Nach mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit ist eine AU vorzulegen, Arbeitgeber kann sie ab dem ersten Tag verlangen. Anspruch auf ärztliche Behandlung und Ausstellung einer AU. Pflicht zur Vorlage der AU gemäß den Anforderungen des Arbeitgebers.
Entgeltfortzahlung Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen, sobald die 4-Wochen-Grenze überschritten ist. Recht auf Fortzahlung deines Gehalts durch den Arbeitgeber. Keine speziellen Pflichten über die Krankheit und Meldung hinaus.
Kündigungsschutz Während der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen (2 Wochen). Krankheitsbedingte Kündigungen sind an strenge Voraussetzungen geknüpft. Schutz vor willkürlicher oder diskriminierender Kündigung, auch während der Probezeit. Die Einhaltung der Meldepflichten ist für deinen Schutz relevant.
Finanzielle Absicherung Krankengeld von der Krankenkasse bei länger andauernder oder kurz nach Beginn der Tätigkeit auftretender Krankheit. Anspruch auf Krankengeld, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Pflicht zur Mitwirkung bei der Krankenkasse (z.B. Nachweise).

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