Krankheit während des Urlaubs: Was passiert mit den Urlaubstagen?

Krankheit während des Urlaubs: Was passiert mit den Urlaubstagen?

Du wirst krank und dein wohlverdienter Urlaub rückt in weite Ferne, oder ist er bereits vorbei? Was mit deinen kostbaren Urlaubstagen passiert, wenn du während deiner Abwesenheit erkrankst, ist eine häufige und wichtige Frage. Dieser Text liefert dir die entscheidenden Antworten, damit du deine Rechte kennst und deine Urlaubszeit optimal nutzen kannst, auch wenn das Schicksal dir einen Strich durch die Rechnung macht.

Krankheit im Urlaub: Deine Rechte und Pflichten

Wenn du während deines Urlaubs erkrankst, ist das ärgerlich, aber du bist nicht schutzlos. Das deutsche Arbeitsrecht und das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regeln klar, was in einer solchen Situation für dich gilt. Das Wichtigste zuerst: Krankgeschrieben zu sein im Urlaub bedeutet nicht automatisch den Verlust deiner Urlaubstage. Vielmehr hast du das Recht, diese Tage später nachzuholen.

Gesetzliche Grundlage: Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

§ 9 des Bundesurlaubsgesetzes ist hier die zentrale Norm. Er besagt klar: „Die während des Urlaubs durch Arbeitsunfähigkeit […] entstandenen und ärztlich bescheinigten Urlaubstage werden auf den Urlaubsanspruch nicht angerechnet.“ Das bedeutet, dass die Tage, an denen du krankgeschrieben bist und nicht deinen Urlaub genießen konntest, nicht von deinem Jahresurlaub abgezogen werden. Du hast also Anspruch darauf, diese Tage zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Deine Pflichten bei Krankheit im Urlaub

Damit deine Urlaubstage auch wirklich geschützt sind, musst du bestimmte Pflichten erfüllen. Das Wichtigste ist die unverzügliche Meldung an deinen Arbeitgeber. Sobald du merkst, dass du krank bist und deinen Urlaub nicht antreten oder fortsetzen kannst, informiere deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung. Diese Meldung sollte so schnell wie möglich erfolgen, idealerweise am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Darüber hinaus bist du verpflichtet, ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Krankmeldung allein reicht nicht aus. Du musst einen Arzt aufsuchen und dich krankschreiben lassen. Dieses Attest muss die voraussichtliche Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit angeben. Dein Arbeitgeber hat das Recht, die Vorlage des ärztlichen Attests zu verlangen, oft ab dem ersten Krankheitstag.

Was zählt als Krankheit im Sinne des Gesetzes?

Nicht jede kleine Unpässlichkeit, die dich am Strand leicht beeinträchtigt, wird automatisch als Grund anerkannt, Urlaubstage gutschreiben zu lassen. Entscheidend ist die Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet, du bist aufgrund deiner Erkrankung nicht in der Lage, die dir obliegenden Arbeitsverpflichtungen zu erfüllen. Eine leichte Erkältung, die dich nicht am Strandaufenthalt hindert, aber das Arbeiten unmöglich machen würde, ist in der Regel ausreichend. Eine Magenverstimmung, die dich für einen Tag ans Hotelzimmer bindet, kann ebenfalls als Krankheit gelten, wenn sie dich nachweislich am Genuss des Urlaubs hindert.

Umgang mit dem Arbeitgeber und dem ärztlichen Attest

Die Kommunikation mit deinem Arbeitgeber ist in dieser Situation essenziell. Transparenz und die Einhaltung der Formalitäten sind der Schlüssel, um Missverständnisse zu vermeiden und deine Ansprüche zu sichern.

Die Meldung an den Arbeitgeber

Die unverzügliche Meldung an deinen Arbeitgeber ist mehr als nur eine Formsache. Sie dient dazu, den Arbeitgeber zu informieren, damit er seine betrieblichen Abläufe entsprechend anpassen kann. Dies kann auch für die Organisation deiner Vertretung relevant sein. Die Meldung kann telefonisch, per E-Mail oder über eine andere vereinbarte Kommunikationsform erfolgen.

Das ärztliche Attest – Worauf du achten musst

Das ärztliche Attest (oft als „gelber Schein“ bekannt) ist dein wichtigstes Beweismittel. Achte darauf, dass es folgende Angaben enthält:

  • Deinen Namen und deine Adresse.
  • Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit (Beginn und Ende).
  • Die Diagnose ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, der Arbeitgeber verlangt ausdrücklich eine solche aus spezifischen Gründen, was aber eher die Ausnahme ist.
  • Datum der Ausstellung und Unterschrift des Arztes.

Solltest du im Ausland erkranken, ist es wichtig, dass du dir dort von einem Arzt ein Attest ausstellen lässt. Dieses Attest sollte, wenn möglich, in deutscher Sprache oder zumindest verständlich sein. Falls es in einer Fremdsprache ausgestellt ist, kann dein Arbeitgeber eine Übersetzung verlangen. Es empfiehlt sich, die Kontaktdaten des behandelnden Arztes im Ausland für Rückfragen bereitzuhalten.

Was passiert, wenn du das Attest zu spät abgibst?

Wenn du die Frist zur Abgabe des ärztlichen Attests versäumst, kann dein Arbeitgeber unter Umständen die Anerkennung deiner Arbeitsunfähigkeit verweigern. Dies kann dazu führen, dass die Urlaubstage, an denen du krank warst, doch von deinem Urlaubsanspruch abgezogen werden. Informiere dich im Zweifelsfall über die genauen Fristen in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Im Allgemeinen gilt: Je schneller du das Attest vorlegst, desto sicherer bist du.

Urlaubstage nachholen: Die Besonderheiten

Die Tatsache, dass krankheitsbedingt ausgefallene Urlaubstage nachgeholt werden können, ist eine wichtige Erleichterung. Doch auch hier gibt es einige Aspekte zu beachten.

Der Zeitpunkt des Nachholens

Grundsätzlich entscheidest du nicht allein, wann du die nachzuholenden Urlaubstage nimmst. Das Nachholen von Urlaubstagen unterliegt den allgemeinen Regelungen zur Urlaubsplanung und -gewährung. Das bedeutet:

  • Du musst mit deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über den neuen Zeitpunkt treffen.
  • Dein Arbeitgeber kann betriebliche Belange geltend machen, die gegen eine gewünschte Urlaubszeit sprechen.
  • Es ist ratsam, die nachzuholenden Tage zeitnah nach dem Ende des ursprünglich geplanten Urlaubs anzutreten, sofern dies betrieblich möglich ist.

Es gibt keine gesetzliche Frist, innerhalb derer die nachzuholenden Urlaubstage genommen werden müssen. Allerdings verfallen Urlaubsansprüche in der Regel am Ende des Kalenderjahres, es sei denn, es gibt eine betriebliche oder tarifliche Regelung, die eine Übertragung in das Folgejahr erlaubt. In diesem Fall müssen die nachzuholenden Tage dann spätestens bis zum Ende des Übertragungszeitraums (oft 31. März des Folgejahres) genommen werden. Sprich dies unbedingt mit deinem Arbeitgeber ab.

Krankheit kurz vor oder nach dem Urlaub

Eine besondere Konstellation ergibt sich, wenn du direkt vor oder nach deinem Urlaub krank wirst. Wenn du am letzten Arbeitstag vor deinem Urlaub krankgeschrieben bist und diese Krankschreibung nahtlos in den Beginn deines Urlaubs übergeht, gelten die Regeln zur Krankheit im Urlaub. Gleiches gilt, wenn die Krankschreibung nahtlos in den ersten Arbeitstag nach deinem Urlaub übergeht. In beiden Fällen sind die entsprechenden Tage nicht als Urlaubstage zu werten, sondern als Arbeitsunfähigkeit.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Um dir einen schnellen Überblick zu verschaffen, hier die Kernpunkte zu Krankheit während des Urlaubs:

Situation Deine Rechte Deine Pflichten Wichtige Hinweise
Krankheit während des Urlaubs (mit Attest) Urlaubstage werden nicht angerechnet und können nachgeholt werden (§ 9 BUrlG). Unverzügliche Meldung an den Arbeitgeber. Vorlage eines ärztlichen Attests. Die Krankheit muss zur Arbeitsunfähigkeit führen. Der Nachholtermin muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Krankheit direkt vor dem Urlaub Erkrankte Tage vor Urlaubsbeginn sind keine Urlaubstage. Der Urlaub beginnt erst nach Gesundmeldung. Unverzügliche Meldung und ärztliches Attest. Die Arbeitsunfähigkeit muss lückenlos nachgewiesen werden.
Krankheit direkt nach dem Urlaub Der Urlaub endet mit der Rückkehr zur Arbeit, auch wenn du dann krankgeschrieben bist. Die Krankheitstage werden als Arbeitsunfähigkeit gewertet. Unverzügliche Meldung und ärztliches Attest. Dies verhindert, dass die Urlaubstage als genommen gelten.
Krankheit ohne Attest Kein Anspruch auf Anrechnung von Urlaubstagen auf die Arbeitszeit. Keine gesetzliche Pflicht zur Meldung oder Attestvorlage, aber der Arbeitgeber kann dies verlangen. Ohne Attest gelten die Tage als Urlaub.

Häufig gestellte Fragen zu Krankheit während des Urlaubs: Was passiert mit den Urlaubstagen?

F: Muss ich mich sofort im Urlaub beim Arbeitgeber melden, wenn ich krank werde?

Ja, du bist verpflichtet, deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Dies gilt auch während des Urlaubs. Je schneller du meldest, desto besser.

F: Benötige ich immer ein ärztliches Attest, wenn ich im Urlaub krank werde?

Ja, in der Regel verlangt der Arbeitgeber ein ärztliches Attest, um die Krankheit nachzuweisen und die Urlaubstage nicht anzurechnen. Informiere dich über die genauen Regelungen in deinem Arbeitsvertrag, da manche Arbeitgeber die Vorlage eines Attestes erst ab dem dritten Krankheitstag verlangen.

F: Was passiert, wenn mein Urlaub durch Krankheit verkürzt wird? Kann ich die Urlaubstage nachholen?

Ja, wenn du während deines Urlaubs krankheitsbedingt arbeitsunfähig bist und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen kannst, werden diese Tage nicht auf deinen Urlaubsanspruch angerechnet und du kannst sie nachholen.

F: Wer entscheidet, wann ich meine nachgeholten Urlaubstage nehmen kann?

Die Festlegung, wann du deine nachgeholten Urlaubstage nehmen kannst, erfolgt in Abstimmung mit deinem Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber hat das Recht, betriebliche Belange zu berücksichtigen, und kann deinen Wunschtermin möglicherweise ablehnen. Eine Einigung ist hier entscheidend.

F: Was ist, wenn ich im Ausland erkranke? Gelten die gleichen Regeln?

Ja, die Regeln zum Krankheitsfall im Urlaub gelten auch im Ausland. Du musst dich dort umgehend ärztlich behandeln lassen, ein Attest ausstellen lassen und deinen Arbeitgeber unverzüglich informieren. Achte darauf, dass das Attest alle notwendigen Angaben enthält und die Sprache für deinen Arbeitgeber verständlich ist oder du eine Übersetzung beifügst.

F: Verfallen nachgeholte Urlaubstage, wenn ich sie nicht sofort nach der Krankheit nehme?

Nachgeholte Urlaubstage verfallen grundsätzlich am Ende des Kalenderjahres, es sei denn, dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag sieht eine Übertragung in das Folgejahr vor. In diesem Fall müssen die Tage dann bis zum Ende des Übertragungszeitraums (oft 31. März des Folgejahres) genommen werden. Kläre dies mit deinem Arbeitgeber.

F: Was passiert, wenn ich am letzten Tag vor meinem Urlaub krank bin und die Krankschreibung bis in den Urlaub hineinreicht?

Wenn deine Arbeitsunfähigkeit nahtlos vom letzten Arbeitstag vor dem Urlaub in den Urlaub hineinreicht, werden die betroffenen Tage nicht als Urlaubstage gezählt, sondern als Tage der Arbeitsunfähigkeit. Dein Urlaub beginnt erst nach deiner Gesundmeldung.

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