Du bist krank und kannst nicht zur Arbeit erscheinen? Dann musst du deinen Arbeitgeber unverzüglich informieren und die geltenden Fristen sowie deine Pflichten kennen. Hier erfährst du alles Wichtige zur Krankmeldung, damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist und deine Ansprüche geltend machen kannst.
Krankmeldung: Deine wichtigsten Pflichten
Sobald du feststellst, dass du arbeitsunfähig bist, ist deine erste und wichtigste Pflicht, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren. Diese Benachrichtigung muss unverzüglich erfolgen. Das bedeutet, dass du deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich, spätestens jedoch am ersten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit vor Dienstbeginn, über deine Erkrankung in Kenntnis setzen musst. Du bist dazu verpflichtet, den Grund deiner Abwesenheit anzugeben, also dass du krank bist.
Die Form der Krankmeldung
Die Art und Weise, wie du dich krankmeldest, ist in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollte aber dem Arbeitgeber leicht zugänglich sein. Gängige und anerkannte Wege sind:
- Telefonischer Anruf: Dies ist die schnellste und direkteste Methode. Sprich idealerweise mit deinem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung.
- E-Mail: Eine E-Mail ist ebenfalls eine gute Möglichkeit, erfordert aber, dass sie rechtzeitig gelesen wird. Bewahre eine Kopie der gesendeten E-Mail auf.
- SMS/Messenger-Dienst: Diese Methode ist zulässig, sofern sie von deinem Arbeitgeber akzeptiert wird und die Information schnell ankommt.
- Persönliche Mitteilung durch Dritte: Wenn du dazu physisch nicht in der Lage bist, kann auch ein Kollege oder Familienmitglied dich beim Arbeitgeber melden.
Es ist ratsam, sich im Vorfeld mit den internen Regelungen deines Unternehmens vertraut zu machen, da einige Arbeitgeber spezifische Präferenzen für die Krankmeldung haben.
Fristen für die Krankmeldung
Das Gesetz (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz) schreibt vor, dass du deine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen musst. Das bedeutet, dass du deinen Arbeitgeber informieren musst, sobald feststeht, dass du nicht zur Arbeit erscheinen kannst. In der Regel wird dies am Morgen des ersten Krankheitstages vor Arbeitsbeginn erwartet. Es gibt keine feste Uhrzeit, aber es sollte so früh wie möglich geschehen, damit dein Arbeitgeberdispositive Maßnahmen ergreifen kann.
Die ärztliche Bescheinigung: Wann sie notwendig ist
Neben der unverzüglichen Benachrichtigung deines Arbeitgebers gibt es auch Regelungen bezüglich der ärztlichen Bescheinigung, oft auch „gelber Schein“ genannt.
Ab wann gilt die ärztliche Bescheinigungspflicht?
Grundsätzlich bist du laut Gesetz verpflichtet, deinem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Dies gilt, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Dein Arbeitgeber kann dich jedoch auch früher dazu verpflichten, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Dies kann im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder durch eine Weisung des Arbeitgebers erfolgen. Viele Arbeitgeber verlangen die Bescheinigung bereits ab dem ersten oder zweiten Krankheitstag.
Was muss die ärztliche Bescheinigung enthalten?
Die ärztliche Bescheinigung dient als Nachweis deiner Arbeitsunfähigkeit und enthält in der Regel folgende Informationen:
- Name und Anschrift des Arbeitnehmers
- Name und Anschrift des behandelnden Arztes
- Festgestellte Diagnose (oftmals nur codespezifisch für den Arbeitgeber, aber für die Krankenkasse detaillierter)
- Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit
- Datum der Ausstellung der Bescheinigung
- Hinweis, ob die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall beruht
Die Bescheinigung besteht in der Regel aus mehreren Ausfertigungen: eine für den Arbeitgeber, eine für die Krankenkasse und eine für deine eigenen Unterlagen. Seit einiger Zeit ist das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Gange, bei dem die Daten direkt vom Arzt an die Krankenkasse und von dort abrufbar für den Arbeitgeber übermittelt werden. Dennoch ist es ratsam, sich über die aktuell geltenden Regelungen in deinem Betrieb zu informieren.
Deine Rechte bei Krankheit
Auch wenn du krank bist, hast du bestimmte Rechte, die du kennen solltest.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Der wichtigste Anspruch bei Krankheit ist die Entgeltfortzahlung. Wenn du unverschuldet arbeitsunfähig wirst, hat dein Arbeitgeber dir das Arbeitsentgelt, das du während der Arbeitsunfähigkeit erhalten hättest, für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.
Krankengeld von der Krankenkasse
Nach Ablauf der sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber greift in der Regel die Krankengeldzahlung durch deine gesetzliche Krankenkasse. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70% deines Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90% deines Nettoverdienstes. Die genaue Höhe kann variieren.
Arbeitsunfähigkeit und die Folgen
Was passiert, wenn du deine Pflichten bei Krankheit verletzt?
Konsequenzen bei verspäteter oder unterlassener Krankmeldung
Wenn du deine Krankmeldung zu spät abgibst oder ganz unterlässt, kann das für dich negative Konsequenzen haben. Dein Arbeitgeber hat das Recht, dich abzumahnen oder im Wiederholungsfall sogar zu kündigen. Zudem kann er die Entgeltfortzahlung verweigern, bis die Meldung oder die ärztliche Bescheinigung nachgereicht wurde.
Die Rolle des Arbeitgebers
Dein Arbeitgeber hat ebenfalls Pflichten im Krankheitsfall. Er muss:
- Dich über deine Rechte und Pflichten informieren.
- Die Entgeltfortzahlung leisten.
- Im Falle der eAU die Daten bei der Krankenkasse abrufen.
- Bei längerer Krankheit für eine Wiedereingliederung sorgen, wenn dies medizinisch sinnvoll ist.
Übersicht: Krankmeldung – Fristen und Pflichten
| Kategorie | Beschreibung | Wichtigkeit |
|---|---|---|
| Unverzügliche Benachrichtigung | Information des Arbeitgebers über die Arbeitsunfähigkeit am ersten Krankheitstag, idealerweise vor Arbeitsbeginn. | Sehr hoch: Grundvoraussetzung für alle weiteren Ansprüche. |
| Form der Meldung | Telefon, E-Mail, SMS oder durch Dritte – je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. | Hoch: Muss für den Arbeitgeber erreichbar und nachweisbar sein. |
| Ärztliche Bescheinigung (AU) | Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 4. Krankheitstag, oder früher, wenn vom Arbeitgeber gefordert. Seit Einführung der eAU wird diese digital übermittelt. | Hoch: Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenkasse. |
| Entgeltfortzahlung | Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit. | Sehr hoch: Finanzieller Schutz während der Krankheit. |
| Krankengeld | Leistung der Krankenkasse nach Ablauf der Entgeltfortzahlungsfrist, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger andauert. | Hoch: Finanzieller Schutz bei längerer Krankheit. |
| Wiedereingliederung | Möglichkeit der stufenweisen Rückkehr in den Beruf nach längerer Krankheit, in Absprache mit Arzt und Arbeitgeber. | Mittel: Hilft bei der Genesung und der Rückkehr in den Arbeitsalltag. |
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Krankmeldung im Job: Fristen und Pflichten im Überblick
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, was ich habe?
Nein, du bist nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber die genaue Diagnose deiner Erkrankung mitzuteilen. Es genügt die Angabe, dass du arbeitsunfähig bist. Die detaillierten medizinischen Informationen sind für die Krankenkasse bestimmt.
Was passiert, wenn ich am Wochenende krank werde?
Wenn du am Wochenende krank wirst und nicht arbeiten musst, bist du nicht verpflichtet, dich sofort krankzumelden, es sei denn, dein Arbeitsvertrag oder deine Arbeitszeiten sehen dies vor (z.B. bei Schichtplänen, die auch Wochenendarbeit beinhalten). Wenn deine Arbeitsunfähigkeit jedoch über das Wochenende hinaus andauert und du am Montag nicht zur Arbeit erscheinen kannst, gilt die Meldepflicht ab dem ersten Tag, an dem du eigentlich hättest arbeiten müssen.
Kann mein Arbeitgeber mich anrufen, wenn ich krankgeschrieben bin?
Dein Arbeitgeber darf dich in der Regel nicht anrufen, um dich zu kontrollieren oder deine Arbeitsunfähigkeit anzuzweifeln. Während deiner Krankschreibung hast du das Recht auf Ruhe und Genesung. Ein Anruf zur Klärung wichtiger betrieblicher Abläufe oder zur Terminvereinbarung für die Wiedereingliederung kann jedoch in Ausnahmefällen zulässig sein, sollte aber auf das Nötigste beschränkt bleiben.
Was ist, wenn mein Arzt mir eine Krankschreibung ausstellt, ich mich aber besser fühle und früher arbeiten möchte?
Wenn du dich besser fühlst, als es die ärztliche Bescheinigung vorsieht, und früher wieder arbeiten möchtest, solltest du dies unbedingt mit deinem behandelnden Arzt besprechen. Eine eigenmächtige Rückkehr zur Arbeit, bevor die Krankschreibung abgelaufen ist, kann Risiken bergen, falls du doch noch nicht vollständig genesen bist und deine Arbeitsleistung beeinträchtigt ist. Sprich dich mit deinem Arzt ab, und informiere deinen Arbeitgeber über eine mögliche frühere Rückkehr nach ärztlicher Absprache.
Wie lange muss ich meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufbewahren?
Bewahre deine ärztlichen Bescheinigungen immer gut auf. Sie dienen als Nachweis für deine Arbeitsunfähigkeit und deine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Es ist ratsam, sie mindestens für die Dauer der gesetzlichen Verjährungsfristen (in der Regel drei Jahre) aufzubewahren, auch wenn sie bereits vom Arbeitgeber und der Krankenkasse bearbeitet wurden.
Was bedeutet „unverzüglich“ bei der Krankmeldung genau?
„Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Das heißt, du musst deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren, sobald du feststellst, dass du krank bist und nicht zur Arbeit erscheinen kannst. In der Praxis bedeutet das meistens am Morgen des ersten Krankheitstages vor Arbeitsbeginn.
Darf mein Arbeitgeber mich während der Krankschreibung kündigen?
Eine Kündigung während einer Krankschreibung ist grundsätzlich möglich, muss aber sozial gerechtfertigt sein. Eine kurzzeitige Erkrankung ist in der Regel kein Kündigungsgrund. Bei sehr langen oder häufigen Erkrankungen kann eine Kündigung jedoch unter bestimmten Umständen wirksam sein, beispielsweise wenn deine Arbeitsleistung dauerhaft und erheblich beeinträchtigt ist und betriebliche Interessen dies rechtfertigen. Hierzu gibt es strenge rechtliche Vorgaben.