Als Arbeitnehmer in Deutschland hast du bei Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Doch wie genau funktioniert dieser Anspruch, wie lange erhältst du dein Gehalt und welche Voraussetzungen musst du erfüllen? Hier erhältst du eine klare und verständliche Erklärung.
Was bedeutet Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), sichert dein Einkommen, wenn du aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit, die du nicht selbst verschuldet hast, deiner Arbeit nicht nachgehen kannst. Das bedeutet, dein Arbeitgeber zahlt dir für einen bestimmten Zeitraum dein reguläres Gehalt weiter, obwohl du keine Leistung erbringst. Dies dient dazu, dich und deine Familie in einer gesundheitlich schwierigen Zeit finanziell abzusichern und dir zu ermöglichen, dich ohne wirtschaftlichen Druck zu erholen.
Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören:
- Arbeitsverhältnis: Du musst in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen. Das betrifft Angestellte, Arbeiter, Auszubildende und auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) in vielen Fällen.
- Dauer des Arbeitsverhältnisses: Der Anspruch entsteht in der Regel erst nach vier Wochen ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, wenn du länger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt bist. Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen greift unter Umständen das Krankengeld der Krankenkasse.
- Arbeitsunfähigkeit: Deine Arbeitsunfähigkeit muss von einem Arzt attestiert werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), umgangssprachlich auch Krankschreibung oder gelber Schein genannt, ist das entscheidende Dokument.
- Keine Eigenverschuldung: Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht von dir selbst verschuldet sein. Ein selbstverschuldeter Unfall (z.B. bei Trunkenheit am Steuer) kann zum Verlust des Anspruchs führen.
Wie lange dauert die Lohnfortzahlung?
Die Dauer der Lohnfortzahlung ist gesetzlich geregelt und hängt von der Dauer deiner Krankheit ab. Hier sind die Kernpunkte:
- Bis zu sechs Wochen pro Krankheitsfall: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir für dieselbe Krankheit bis zu sechs Wochen lang dein Entgelt weiterzuzahlen. Das gilt pro Krankheitsfall. Wenn du nach einer Genesung innerhalb einer kurzen Zeitspanne an derselben Krankheit erneut erkrankst, wird dies als ein Krankheitsfall gewertet.
- Nach sechs Wochen: Nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast du weiterhin Anspruch auf finanzielle Unterstützung, allerdings nicht mehr durch deinen Arbeitgeber. Stattdessen erhältst du Krankengeld von deiner gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe und Dauer des Krankengeldes sind ebenfalls gesetzlich geregelt.
- Bei mehreren Krankheiten: Erkrankst du nacheinander an verschiedenen Krankheiten, kann sich der Anspruch auf Lohnfortzahlung für jede einzelne Krankheit neu ergeben und somit über die sechs Wochen hinaus verlängern.
Wann muss die Arbeitsunfähigkeit gemeldet werden?
Die unverzügliche Meldung deiner Arbeitsunfähigkeit ist entscheidend, damit dein Anspruch auf Lohnfortzahlung gesichert ist. Beachte hierbei folgende Fristen und Pflichten:
- Sofortige Benachrichtigungspflicht: Du bist verpflichtet, deinen Arbeitgeber noch vor Arbeitsbeginn oder spätestens am ersten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit telefonisch oder auf einem anderen zumutbaren Weg über deine Krankheit und die voraussichtliche Dauer zu informieren.
- Vorlage der ärztlichen Bescheinigung: Spätestens am vierten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit musst du deinem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dein Arbeitgeber hat das Recht, diese Bescheinigung auch früher zu verlangen, beispielsweise ab dem ersten Krankheitstag. Dies wird im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen geregelt.
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den meisten Fällen elektronisch von den Krankenkassen. Du musst dich aber weiterhin umgehend bei deinem Arbeitgeber krankmelden und deinem Arzt die notwendigen Informationen mitteilen, damit dieser die eAU an die Krankenkasse übermittelt. Du erhältst weiterhin einen Ausdruck für deine eigenen Unterlagen.
Was passiert, wenn die Krankheit länger dauert?
Sollte deine Krankheit länger als sechs Wochen andauern, endet die Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Ab dem 43. Tag deiner Arbeitsunfähigkeit erhältst du dann Krankengeld von deiner gesetzlichen Krankenkasse. Dieses Krankengeld ist in der Regel niedriger als dein reguläres Gehalt. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent deines Bruttoarbeitsentgelts, maximal jedoch 90 Prozent deines Nettoarbeitsentgelts. Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt.
Wichtige Faktoren und Sonderfälle
Es gibt einige Aspekte, die du bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beachten solltest, um Missverständnisse zu vermeiden und deine Rechte zu wahren:
- Krankheit und Urlaub: Wenn du während deines Urlaubs erkrankst und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen kannst, werden die Urlaubstage, an denen du arbeitsunfähig warst, nicht auf deinen Urlaubsanspruch angerechnet. Du musst deinen Arbeitgeber sofort informieren und ihm die ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Urlaubstage kannst du dann nach deiner Genesung nachholen.
- Arbeitsunfähigkeit in der Probezeit: Auch in der Probezeit hast du unter bestimmten Umständen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach vier Wochen ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses gelten die allgemeinen Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Vor Ablauf dieser Frist greift bei Arbeitsunfähigkeit in der Regel das Krankengeld der Krankenkasse.
- Krankengeld im Vergleich zur Lohnfortzahlung: Es ist wichtig zu verstehen, dass Lohnfortzahlung und Krankengeld zwei unterschiedliche Leistungen sind. Lohnfortzahlung leistet der Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen, Krankengeld die Krankenkasse danach.
- Arbeitsverhältnis gekündigt: Wenn dein Arbeitsverhältnis während deiner Arbeitsunfähigkeit endet, beispielsweise durch eine Kündigung, erhältst du für die Dauer der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses weiterhin Lohnfortzahlung durch den ehemaligen Arbeitgeber, sofern der Anspruch entstanden ist. Nach Ablauf dieser Fortzahlungspringt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.
- Fortsetzungserkrankung: Eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn du innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Ende einer früheren Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit oder einer Folgeerkrankung erneut arbeitsunfähig wirst. In diesem Fall werden die sechs Wochen Lohnfortzahlung nicht neu gewährt, sondern die Zeit der früheren Arbeitsunfähigkeit wird angerechnet.
- Wiederaufnahme der Arbeit nach Genesung: Wenn du nach einer Krankmeldung wieder zur Arbeit gehst und dann erneut erkrankst, zählt dies als ein neuer Krankheitsfall, wenn zwischen den beiden Arbeitsunfähigkeitsperioden mindestens sechs Monate vergangen sind.
Was ist mit dem Resturlaub bei Krankheit?
Dein Urlaubsanspruch bleibt auch bei längerer Krankheit grundsätzlich bestehen. Das heißt, wenn du über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig bist, sammelst du weiterhin Urlaubsanspruch an. Dieser Urlaubsanspruch verfällt in der Regel erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. So soll sichergestellt werden, dass du nach deiner Genesung auch die Möglichkeit hast, deinen verdienten Urlaub zu nehmen.
Deine Pflichten als Arbeitnehmer
Um deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht zu gefährden, musst du bestimmte Pflichten erfüllen:
- Unverzügliche Meldung: Melde deine Arbeitsunfähigkeit umgehend deinem Arbeitgeber.
- Ärztliche Bescheinigung: Lege bei Bedarf eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor.
- Mitwirkungspflicht: Kooperiere mit deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse, indem du alle notwendigen Informationen bereitstellst.
- Genesung fördern: Du bist verpflichtet, alles zu tun, um deine Genesung zu fördern. Das bedeutet, du solltest den Anweisungen deines Arztes folgen und beispielsweise keine Tätigkeiten ausführen, die deiner Genesung entgegenstehen.
Zusammenfassung der Kernpunkte
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Sie schützt dich vor finanziellen Einbußen, wenn du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst. Die wichtigsten Punkte sind:
- Anspruch: Nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit.
- Dauer: Bis zu sechs Wochen pro Krankheitsfall.
- Meldung: Sofortige Benachrichtigung des Arbeitgebers und ärztliche Bescheinigung bei Bedarf.
- Folge: Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.
Übersicht der wichtigsten Aspekte
| Aspekt | Details | Relevanz für dich |
|---|---|---|
| Beginn des Anspruchs | Nach vier Wochen ununterbrochenem Arbeitsverhältnis. | Sichert dein Einkommen ab dem ersten Tag der Krankheit nach der Wartezeit. |
| Dauer der Lohnfortzahlung | Maximal sechs Wochen pro Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. | Gibt dir finanzielle Sicherheit, während du dich erholst. |
| Meldepflicht | Unverzügliche Information des Arbeitgebers, ärztliche AU (eAU). | Essentiell für die Geltendmachung deines Anspruchs. |
| Nach sechs Wochen | Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. | Sorgt für eine weitere finanzielle Absicherung. |
| Wichtige Voraussetzung | Arbeitsunfähigkeit darf nicht selbst verschuldet sein. | Schützt vor Verlust des Anspruchs bei leichtfertigem Verhalten. |
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einfach erklärt
Was tun, wenn ich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit kein ärztliches Attest bekomme?
In der Regel musst du spätestens am vierten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Dein Arbeitgeber kann diese jedoch auch früher verlangen. Informiere deinen Arbeitgeber umgehend über deine Krankheit. Wenn du am ersten Tag keine AU bekommst, aber weiter krank bist, kümmere dich um einen Arzttermin, damit die AU schnellstmöglich ausgestellt wird und du sie deinem Arbeitgeber vorlegen kannst.
Zählt eine erneute Krankheit nach einer kurzen Genesung als neuer Krankheitsfall?
Das kommt auf die Umstände an. Wenn du innerhalb einer kurzen Zeitspanne nach deiner Genesung an derselben Krankheit wieder erkrankst, kann dies als Fortsetzungserkrankung gelten. Dann werden die sechs Wochen Lohnfortzahlung nicht neu gewährt. Liegt zwischen den beiden Arbeitsunfähigkeitsperioden jedoch eine längere Zeit (oft sechs Monate oder mehr), oder handelt es sich um eine völlig neue Krankheit, beginnt der Anspruch auf Lohnfortzahlung in der Regel von Neuem.
Was passiert mit meinem Gehalt, wenn ich länger als sechs Wochen krank bin?
Wenn deine Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert, endet die Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Ab dem 43. Tag deiner Arbeitsunfähigkeit erhältst du dann Krankengeld von deiner gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent deines Bruttoarbeitsentgelts, maximal 90 Prozent deines Nettoarbeitsentgelts.
Muss mein Arbeitgeber mir den Lohn auch dann weiterzahlen, wenn ich in der Probezeit krank werde?
Ja, grundsätzlich hast du auch in der Probezeit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser Anspruch entsteht jedoch in der Regel erst nach vier Wochen ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Bist du länger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt, greifen die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Bist du vorher krank, springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Gilt die Lohnfortzahlung auch für Minijobber?
Ja, auch Minijobber haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Voraussetzung ist in der Regel ebenfalls, dass das Arbeitsverhältnis bereits vier Wochen besteht. Bei kürzerer Beschäftigungsdauer besteht ein Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.
Wie wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei Corona oder anderen ansteckenden Krankheiten gehandhabt?
Auch bei ansteckenden Krankheiten wie Corona gelten die allgemeinen Regelungen zur Lohnfortzahlung. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erforderlich. Seit dem 1. Januar 2023 wird die AU in den meisten Fällen elektronisch übermittelt (eAU). Du musst dich aber weiterhin umgehend bei deinem Arbeitgeber krankmelden und deinem Arzt die notwendigen Informationen mitteilen.
Was ist, wenn ich während meines Urlaubs krank werde?
Wenn du während deines Urlaubs krank wirst und dies ärztlich attestieren lässt, werden diese Krankheitstage nicht auf deinen Urlaubsanspruch angerechnet. Du musst deinen Arbeitgeber umgehend informieren und die ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die nicht genommenen Urlaubstage kannst du nach deiner Genesung nachholen.